Ende Februar 2023, nach 1.073 Tagen, ist die Corona-Schutzverordnung für NRW ausgelaufen. Seit dem 1. März 2023 gelten nur noch wenige Schutzmaßnahmen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz.
Da auf Bundesebene die Testpflichten in Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie die dort bisher bestehenden Maskenpflichten für Beschäftigte entfallen, verzichtet auch das Land NRW entsprechend auf die Maskenpflichten für Beschäftigte in Arztpraxen.
Die speziellen Regelungen, die in Nordrhein-Westfalen für Pflegeheime und Eingliederungshilfeeinrichtungen formuliert waren, werden nicht verlängert. Somit verbleibt ab dem 1. März 2023 alleine die Maskenpflicht für Besucher*innen in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen.
Für unsere Einrichtungen gilt:
- Bis zum 7. April 2023 haben Besucher*innen eine Maske zu tragen.
- Wer Symptome hat, sollte bis zu deren Abklingen auf einen Besuch verzichten.
- Bitte weiter Abstand halten, Hände desinfizieren und regelmäßig lüften.
Wir bedanken uns bei allen Bewohner*innen, Angehörigen, Gästen und Mitarbeitenden für ihr großes persönliches Engagement und Verantwortungsbewusstsein in den vergangenen drei Pandemie-Jahren.
Geben Sie weiter auf sich Acht und bleiben Sie gesund!